Öffnungszeiten
vormittags | Mo, Mi, Do | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
nachmittags | Mo – Do | 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
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Kontakt: Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal Sulzbachtalstrasse 126 66280 Sulzbach/Saar Tel: (06897) 567762 Fax: (06897) 567764 Mail: musikschule.sulzbach@onlinehome.de | Anmeldeformulare: PDF-Download Instrumental-/Vokalunterricht/Früherziehung Kurse:
www.jazzworkshop-sulzbach.de
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Anmelde- und Abmeldebedingungen Anmeldung: Anmeldungen zum Klassenunterricht können grundsätzlich nur zu Beginn eines Schulhalbjahres (1. April und 1. Oktober) angenommen werden. Anmeldungen und Ummeldungen zum Instrumentalunterricht sind während der laufenden Schulhalbjahre, aber nur zu Beginn eines jeweiligen Monats möglich, wenn dafür seitens der Musikschule die Voraussetzungen gegeben sind. Abmeldung: Abmeldungen sind nur zum Ende des Schulhalbjahres (31. März oder 30. September) möglich. Die Abmeldung hat mindestens 4 Wochen vor Ende des Schulhalbjahres schriftlich zu erfolgen. Zu anderen Terminen können Abmeldungen nur in Ausnahmefällen (z.B. Wegzug, längere Krankheit u.ä.) angenommen werden. In der Abmeldung muß die Ausnahme durch Vorlage von Nachweisen begründet sein. Über die Annahme entscheidet der Schulleiter. An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und werden erst durch die Bestätigung der Musikschule rechtswirksam Zur Anmeldung drucken Sie bitte das Formular aus und faxen es an 06897-567764 oder schicken es an die Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal Sulzbachtalstrasse 126 66280 Sulzbach |
Sonstiges Leihinstrumente Grundsätzlich muß jeder Teilnehmer am Musikunterricht das entsprechende Musikinstrument besitzen. Im Rahmen der Bestände der Musikschule können jedoch Musikinstrumente für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt werden. Es sind in fast allen Fächern Instrumente vorhanden. Sie können gegen eine Leihgebühr nach Vertragsabschluss geliehen wereden. Bitte lassen Sie sich vom zuständigen Fachbereichsleiter bzw. dem Sekretariat beraten. Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule wird ein Schulgeld erhoben. Die Höhe des Schulgeldes richtet sich nach dem jeweiligen Unterricht und ist in der Schulgeldordnung festgelegt. Eine Ermäßigung kann bei gegebenen Voraussetzungen auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Wichtige Dokumente zum Download!Schulordnung - Schulgeldordnung - Unterrichtsgebühren Weitere Einzelheiten teilt das Sekretariat der Musikschule auf Anfrage gerne mit. |