Hygienekonzept Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal 1
Sulzbach, im Mai 2020
Wir dürfen wieder öffnen.
Damit das auch so bleibt, haben wir folgendes Konzept entwickelt, in welchem alle aufgeführten
Bedingungen ausnahmslos einzuhalten sind. Bitte teilen Sie dies auch Ihren Kindern mit. Bitte beachten
Sie gesonderte Regelungen für Kindergruppen, Bläser-Ensembles und Chöre und Unterrichte in Schul-
AG`s am Ende der Allgemeinen Hygienevorschriften.
Allgemeine Hygienevorschriften
- Händedesinfektion
- Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu waschen/desinfizieren.
- Die Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, bei jedem Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu waschen/desinfizieren.
- Desinfektionsmittel befindet sich unmittelbar am Eingang.
- Abstandsregeln
- In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden.
- In den Kursen der Vokalmusik und Blasinstrumente muss der Mindestabstand 2,5m betragen.
- Die Wartebereiche im Schulgebäude bleiben vorerst geschlossen.
- Generell empfehlen wir, dass Eltern entweder im Auto oder im weiteren Umkreis außerhalb des Gebäudes warten.
- Masken
- Die Schülerinnen und Schüler (ab 6 Jahren) und Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes bis in den Unterrichtsraum, Masken zu tragen. Während des Unterrichts dürfen die Masken, unter Einhaltung des Abstands, abgelegt werden. Auf den Fluren und Toiletten herrscht Maskenpflicht. Beim Verlassen des Gebäudes darf die Maske unter Berücksichtigung des Mindestabstandes wieder abgenommen werden.
- Benutzung der Instrumente
- Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines Instruments ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen.Insbesondere beim Klavierunterricht wird auf den erforderlichen Mindestabstand hingewiesen. In allen Räumen sind Flächendesinfektionsmittel, Einmaltücher sowie Handschuhe vorhanden, um nach jedem Gebrauch die Instrumente (Klaviere) zu desinfizieren.
In den Unterrichtsfächern Gesang, Kinderchor und Blasinstrumente sowie in den Grundstufen- Kursen sorgen entsprechend der Hygienevorschriften durchsichtige Trennwände für ausreichenden Schutz. Das Stimmen der Schülerinstrumente kann der Lehrer in dieser Zeit nur unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen: Tragen von Einweghandschuhen oder unter Verwendung eines Tuches,
welches über das zu stimmende Instrument gelegt wird. Bestenfalls bringt jeder Schüler sein Instrument
bereits gestimmt mit zum Unterricht. Instrumente dürfen nicht getauscht werden und auch nicht in den
Fluren abgestellt oder kurzzeitig ohne Aufsicht abgestellt werden.
- Desinfektion der Räumlichkeiten
- Häufig benutzte Gegenstände und Türklinken werden regelmäßig desinfiziert oder wahlweise
ausschließlich von der Lehrkraft berührt. Klaviere werden nach jedem Unterricht durch
die Lehrer Lehrkräfte gereinigt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die jeweilige Lehrkraft zwischen
den Unterrichten, zur Erfüllung der Hygieneauflagen, circa 5 Minuten zur Desinfektion und gründliche
Durchlüftung des Raumes benötigt.
- Unterrichtskoordination
- Die Unterrichtsfächer Gesang, Blasinstrumente, Elementare Früherziehung und Kinderchor werden in
größere Räume verlegt bzw. zur Wahrung der maximal erlaubten Personenzahl innerhalb eines Raumes
wenn nötig geteilt. Im Unterrichtsraum selbst halten sich nur Lehrer und Schüler auf. Begleitpersonen
sind nur mit triftiger Begründung nach vorheriger Absprache mit der Schulleitung zugelassen.
- Der Zutritt zum Unterrichtsraum wird von der Lehrkraft ermöglicht. Schülerinnen und Schüler müssen
hinter angebrachten Markierungen warten, bis die Lehrkraft nach Entlassen des vorherigen
Unterrichtsteilnehmers und des Lüftens des Raumes den Zutritt gewährt.
- Umgang mit Risikogruppen/ Zutrittsverweigerung
Keinen Zutritt haben Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
- positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativen Tests (i.
- R. durch den AMD),
- vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z.B. als Kontaktperson Kat. I) angeordnete Quarantäne für
die jeweilige Dauer, 3
- nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt oder einer besonders betroffenen Region im Inland ab 72
Stunden für die Dauer von 14 Tagen.
- Auch anderweitig erkrankten Schülern ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht gestattet. Die
Lehrkraft wird verpflichtet, bei Erkältungssymptomen von Schülern den Unterricht nicht zu erteilen.
- Sollten Sie/ Ihr Kind/Ihre Kinder unter die Risikogruppe fallen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, am
Besten per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. In diesem Falle kann der
Unterricht auf Basis des in der Zeit der behördlich verordneten Schließung der Schulen alternativ
angebotenen Online-Unterrichtsangebotes weitergeführt werden.
- Kommunikation mit der Verwaltung
Das Sekretariat und Schulleiterzimmer werden nur in dringendem Fällen und einzeln betreten. Bitte
klopfen Sie hierfür an. Betreten Sie das Büro nicht ohne Maske. Ansonsten bitten wir Sie, dass Sie Ihr
Anliegen telefonisch oder via Mail mitteilen. Das Sekretariat ist im Übrigen zu den üblichen Zeiten besetzt.
- Belehrung Musikschullehrer
Die Lehrkräfte sind über die oben genannten Hygienemaßnahmen belehrt worden.
Informationen zu Kindergruppen, Bläser-Ensembles, Chören und Kooperationen:
Bläser-Ensembles und Gesangsgruppen finden bis zu der jeweiligen, in der aktuell gültigen
Landesverordnung zugelassenen erlaubten maximalen Personenzahl, unter Wahrung der Abstandregeln
statt! Diese Zahl ist zudem abhängig von der auf Basis der Größe des Unterrichtsraumes zulässigen
maximalen Personenzahl.
Auch unsere musikalische Früherziehung sowie die Eltern-Kind-Gruppen werden auf dieser Basis im
Präsenz Unterricht durchgeführt.
Eventuelle notwendige Anpassungen an neue Verordnungen gelten unmittelbar und werden sofort
umgesetzt.
Für die Kooperationsprojekte mit allgemeinbildenden Schulen gelten die Hygienekonzepte der Schulen.
Uwe Brandt
Leiter der Musikschule